Dies ist die Vision der kantonalen IV-Stelle Wallis, die als Vollzugsorgan des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) für den Kanton zuständig ist. Eine ihrer Hauptaufgaben besteht dahin, Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf dem Weg zu einer angepassten Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu begleiten.
Durch verschiedene Eingliederungsmassnahmen sollen die Leistungen einer Invalidität vorbeugen, eine solche verringern oder sogar vermeiden, indem diese es den Personen ermöglichen, ihre Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeiten in ihrem bisherigen Aufgabenbereich wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern, um ein autonomes und verantwortungsbewusstes Leben zu führen.
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten unserer IV-Stelle für das Jahr 2025.
Arbeitsort
Männer
Frauen
Insgesamt
Sitten
47
110
157
Martinach
6
16
22
Brig
6
4
10
Gesamtzahl der Mitarbeiter
59
130
189
10 744
10 744
IV-Anmeldungen davon 40% für minderjährige Versicherte
25 061
25 061
IV-Verfügungen und Mitteilungen erlassen
4 866
4 866
AHV-Verfügungen und Mitteilungen erlassen
1 472
1 472
Neurenten zugesprochen
1 808
1 808
Renten von Amtes wegen oder auf Gesuch überprüft
10 705
10 705
Personen beziehen eine IV-Rente in unserem Kanton
4 809
4 809
Berufliche Eingliederungsmassnahmen durchgeführt
855
855
Personen mit einem Gesundheitsschaden im ersten Arbeitsmarkt eingegliedert
LEISTUNGEN
Entwicklung der IV und AHV-Anmeldungen
Meldungen zur Früherfassung
Zugesprochene berufliche Eingliederungsmassnahmen
Erfolgreiche Arbeitsvermittlungen im ersten Arbeitsmarkt
Die Abklärungspersonen der Kantonalen IV-Stelle Wallis: vor Ort, in direktem Zusammenhang mit den Lebensumständen unserer Begünstigten
Innerhalb der kantonalen IV-Stelle des Wallis gibt es einen wichtigen, aber manchmal wenig beachteten Beruf: den der IV-Abklärungspersonen. Ihre Aufgabe? Das Recht so nah wie möglich an der Lebensrealität jeder versicherten Person anzuwenden. Dazu brauchen sie weder Umhang noch Detektivhut, sondern fundiertes Fachwissen, viel Sorgfalt und eine gute Portion Menschlichkeit.
Denn auch wenn das Invalidenversicherungsgesetz (IVG) den Rahmen vorgibt, lässt sich das Leben nicht immer perfekt in administrative Schubladen stecken. Indem die Abklärungsperson die Versicherten direkt zu Hause besucht, erhält sie ein möglichst getreues Bild ihres Alltags.
Eine Abklärung, die über den einfachen Fall hinausgeht
Jede Abklärung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse des Dossiers: Gesundheitszustand, beruflicher Werdegang, Erwerbseinkommen, familiäres Umfeld. Dann folgt die Abklärung vor Ort, ein zentraler Schritt, bei dem die Schwierigkeiten im Alltag konkret ermittelt werden.
Dieses Eintauchen in die Lebensumstände ist nicht nebensächlich: Es ermöglicht ein Verständnis für Dinge, die aus medizinischen Berichten und Dokumenten im Dossier nicht immer ersichtlich sind sowie eine Entscheidungsfindung, die sich eng an den tatsächlichen Gegebenheiten und den besonderen Bedürfnissen unserer Versicherten orientiert.
Bei Versicherten, die keiner (oder nur einer teilweisen) Erwerbstätigkeit nachgehen, erfolgt die Beurteilung im Rahmen der üblichen Haushaltsarbeiten. Dabei geht es darum, die Einschränkungen bei Tätigkeiten wie der Pflege der Wohnung, der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Einkaufen, dem Waschen oder der Kinderbetreuung zu objektivieren.
Während der Invaliditätsgrad auf präzisen rechtlichen Grundlagen basiert, ermöglicht die Abklärung einen Einblick, wie sich der Gesundheitszustand tatsächlich auf die Handlungsfähigkeit auswirkt.
Selbstständige: eine wirtschaftliche Realität, die mit Feingefühl betrachtet werden muss
Bei Selbstständigen, darunter auch Landwirten, kombiniert die Abklärung die medizinische Situation mit einer wirtschaftlichen Analyse.
Um zu verstehen, ob die Tätigkeit trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung fortgesetzt werden kann, müssen nicht nur die Zahlen untersucht werden, sondern auch das, was sie nicht aussagen. Die Abklärung vor Ort liefert daher unverzichtbare Informationen: Die Buchhaltung allein erzählt nicht die ganze Geschichte.
Die Abklärungspersonen achten daher darauf, dass die berücksichtigten Einkünfte die wirtschaftliche Realität widerspiegeln und nicht eine bestimmte steuerliche Fiktion.
Hilflosenentschädigung: Selbstständigkeit und Würde im Mittelpunkt
Die Beurteilung der Hilflosigkeit bei Erwachsenen und Minderjährigen erfordert eine sorgfältige Betrachtung der Unterstützung, die für die Verrichtung alltäglicher Lebensverrichtungen erforderlich ist: sich fortbewegen, sich ankleiden, essen, usw.
Ob man nun in Brig, in Monthey oder in einem abgelegenen Tal lebt, es gilt immer dasselbe Prinzip: Es kommt auf den Gesundheitszustand und vor allem auf die möglichen Auswirkungen auf die Verrichtung alltäglicher Lebensverrichtungen an, nicht auf den Wohnort. Der Gutachter überprüft auch, ob alle nützlichen Hilfsmittel verwendet werden. Denn manchmal können einfache Lösungen eine grosse Erleichterung bringen.
Assistenzbeitrag: Genauigkeit und Verantwortung
Um den Anspruch auf den Assistenzbeitrag zu bestimmen, bewertet die Abklärungsperson sorgfältig den Zeitaufwand für die benötigte Hilfe in allen Bereichen des täglichen Lebens, einschließlich der beruflichen Tätigkeit und der Organisation des Haushalts.
Da es sich um eine subsidiäre Leistung handelt, muss auch sichergestellt werden, dass diese Bedürfnisse nicht bereits durch andere Leistungen abgedeckt sind. Es ist ein Balanceakt zwischen gesetzlichen Vorgaben und gesundem Menschenverstand.
Unverzichtbare Erkenntnisse der Gegebenheiten vor Ort
Im Jahr 2025 hat die IV-Stelle Wallis mehr als 10 000 Gesuche bearbeitet und fast 5000 berufliche Eingliederungsmassnahmen durchgeführt. Hinter diesen Zahlen stehen engagierte Mitarbeitende, die der Invalidenversicherung jeden Tag ein menschliches Gesicht geben.
Dank der doppelten Kompetenz – in rechtlicher und zwischenmenschlicher Hinsicht – der Abklärungspersonen können sie fundierte, faire und dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit entsprechende Entscheidungen treffen.
Indem sie die Versicherten in ihrem Lebensumfeld treffen, erinnern sie daran, dass die IV nicht nur eine einfache Verwaltungsbehörde ist, sondern ein öffentlicher Dienst, der auf die Würde jedes Einzelnen achtet.
Die Aufgabe ist anspruchsvoll, manchmal komplex, aber immer wichtig.
Risikomanagement im Zentrum der Strategie – eine Herausforderung für Innovation und Performance
Die Implementierung des Risikomanagements in unserer IV-Stelle stellt einen bedeutenden strategischen Wendepunkt dar. Sie kennzeichnet den Wandel von einer von Vorsicht geprägten Kultur hin zu einem proaktiven Ansatz, der Risiken dort, wo es sinnvoll ist, gezielt als Hebel für Innovation und Flexibilität nutzt. In einem sich ständig wandelnden Umfeld, das von der digitalen Transformation und neuen Erwartungen der Versicherten und unserer Partner geprägt ist, liegt das eigentliche Risiko heute in der Untätigkeit.
Die Umsetzung dieses neuen Ansatzes erfolgt über die Einführung eines Corporate-Risk-Managements (CRM), das integraler Bestandteil der Governance-Strategie und des Change-Managements ist. Ziel dieses Risikomanagement-Rahmens ist es, die Risikobeurteilung konsequent in sämtliche Prozesse und auf allen Ebenen der Organisation einzubinden.
Zur Gewährleistung eines strukturierten und ganzheitlichen Risikomanagements setzt unsere IV-Stelle auf einen Ansatz, der auf zwei getrennten, aber sich ergänzenden Prozessen beruht. Der erste Prozess ist das Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) für das Management von Risiken im Bereich der Informationssicherheit. Für diese Letzteren wird ein vorsichtiger Ansatz verfolgt, mit sehr niedriger bis null Risikotoleranz bei schwerwiegenden vermeidbaren Risiken. Dieser Ansatz steht im Einklang mit unseren Compliance- und Datensicherheitszielen. Die IV-Stelle strebt im Übrigen die Zertifizierung nach ISO 27001 an. Der zweite Prozess ist der 2025 formalisierte Prozess der Direktion. Er dient der Steuerung strategischer und bereichsübergreifender Risiken, wobei die Risikobewertung systematisch in den strategischen Entscheidungsfindungsprozess integriert wird. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Entscheidungen mit den langfristigen Zielen der Organisation im Einklang stehen und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken berücksichtigt werden.
„Unsere IV-Stelle verpflichtet sich somit im Rahmen des Corporate-Risk-Managements zu einem proaktiven Risikomanagement dort wo es Sinnvoll ist. Uns ist bewusst, dass gewisse Risiken, sofern sie sorgfältig geprüft und kontrolliert werden, zu Chancen und einem Mehrwert für die Organisation führen können.“
Cornelia Metrailler, Riskmanager
Ein proaktives Risikomanagement ist in drei zentralen Bereichen von entscheidender Bedeutung. Bei Projekten ist es besonders wichtig, die Risikobewertung bereits in der Planungsphase zu integrieren, um potenzielle Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und zu mindern. Bei bereichsübergreifenden Leistungen sind Koordination und Kommunikation zwischen den Prozessen entscheidend für das Management gemeinsamer Risiken und helfen, die mit einem Silodenken einhergehenden Hindernisse zu überwinden. Im Bereich der strategischen Risiken, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, ist es notwendig, kontrollierte und kalkulierte Risiken einzugehen, um Innovation und eine kontinuierliche Verbesserung der Dienstleistungen zu unterstützen. Das Risikomanagement wird dabei nicht als Bremsklotz, sondern als Sicherheitsnetz gesehen, das schnellere, sicherere und flexiblere Entscheidungen ermöglicht.
Ausschlaggebend für den Erfolg dieses Ansatzes sind ein echter Wandel der Organisationskultur und eine geteilte Verantwortung auf allen Organisationsebenen. Die Direktion fungiert als treibende Kraft und Förderin dieser Initiative und verkörpert diese Ausrichtung, indem sie beispielsweise dem Risikomanagement in den Sitzungen des Direktionsteams gezielt Zeit einräumt. Dieser wichtige Anstoss stärkt das Vertrauen und die Akzeptanz der Mitarbeitenden.
Im Zentrum des Ansatzes stehen Dialog und Zusammenarbeit im Team. Ziel ist es, einen offenen Austausch und die gemeinsame Problemlösung zu fördern und Einfachheit sowie Effizienz im Umgang mit Unvorhergesehenem zu begünstigen. Der Ansatz basiert auf kontinuierlichem Lernen und macht die Organisation agiler.
Zur Verankerung dieser proaktiven Kultur werden strukturierte und standardisierte Instrumente eingesetzt, die eine einheitliche Vorgehensweise auf allen Ebenen der Organisation sicherstellen. Die Risikobewertung nimmt dabei eine zentrale Funktion ein und muss insbesondere für die in Direktionssitzungen besprochenen Themen systematisch erfasst werden. Auch die Durchführung partizipativer Workshops ist wichtig, und zwar nicht nur für die gemeinsame Identifikation und Priorisierung von Risiken, sondern auch, um alle Akteurinnen und Akteure in die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen einzubeziehen. Die Kohärenz der Praktiken wird gestärkt und das Monitoring des Risikomanagements durch ein integriertes Dashboard im Tool Smartcockpit verbessert.
Das Corporate-Risk-Management soll als agiler Entscheidungshebel dienen und stützt sich auf eine sorgfältige Risikoanalyse, sodass die Organisation flexibel auf Herausforderungen reagieren kann.
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